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SWK 23, 15. August 1998, Seite 077

Einkünfte: Zuordnung

Bei der Zuordnung von Einkünften aus selbständig gewerblicher oder nichtselbständiger Tätigkeit ist auf Umstände wie persönliche Abhängigkeit, Tragung des Unternehmerrisikos, Umfang des Tätigwerdens und fehlende Vertretungsbefugnis zu achten. - (§ 25 EStG)

Bereits im Vorerkenntnis () hat der VwGH darauf hingewiesen, daß die eingangs erwähnten Umstände wesentlich sein können, und den Bescheid der FLD für Wien, Niederösterreich und Burgenland wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Im nunmehr angefochtenen Bescheid wird u. a. die mangelnde Mitwirkung des Beschwerdeführers gerügt. Hiezu führt der VwGH aus, daß die „Grenzen des Ermittlungsverfahrens im übrigen nicht ohne weiteres zum Nachteil des Abgabepflichtigen herangezogen werden können. Auch die im angefochtenen Bescheid enthaltene Folgerung, bei Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist sei davon auszugehen, daß der Beschwerdeführer für ihn sprechende Unterlagen aufbewahrt hätte bzw. gegen ihn sprechende Belege aus gutem Grund vernichtet habe, entbehrt einer rechtlichen Grundlage ..." (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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