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SWK 23, 15. August 1998, Seite S 488

Luxustangente bei in Deutschland geleastem Pkw

Sachverhalt

Ein in Deutschland auf ein Unternehmen zugelassener Pkw wird einem österr. Unternehmen gegen Leistung eines leasingähnlich ausgestatteten Benutzungsentgelts längerfristig zur Verfügung gestellt. Angefragt wird, ob bei der Berechnung der „Luxustangente" i. S. d. § 20 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG von den Anschaffungskosten (Neupreis) in Deutschland (700.000 S) oder vom österr. Listenpreis (900.000 S inkl. NoVA und USt) auszugehen ist. Das Fahrzeug wird in Österreich überwiegend betrieblich genutzt und werden die Kosten (Leasingsraten, Betriebskosten) als Betriebsausgaben abgesetzt.

Rechtliche Beurteilung

Als Anschaffungskosten können nach Ansicht des BMF nur tatsächliche Kosten herangezogen werden. Hätte das österr. Unternehmen den Pkw selbst in Deutschland angeschafft, wäre bei der Bemessung der Basis für die AfA ebenso von den tatsächlichen Anschaffungskosten auszugehen gewesen. Soweit diese den nach Verwaltungspraxis und Judikatur maßgebenden Grenzbetrag von 467.000 S überschritten hätten, würde die Abschreibungsbasis auf diesen Betrag gekürzt werden, darunter liegende Anschaffungskosten würden hingegen umgekehrt keinesfalls auf den österr. Listenpreis „aufgestockt" werden.

Nachdem der Berechnung des „Ben...

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