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SWK 32, 10. November 1998, Seite 114

Kanalanschluß Innsbruck

Nach der Kanalanschlußgebührenordnung geht es nicht um die Anschlußpflicht, sondern lediglich darum, ob ein Anwesen an die öffentliche Kanalanlage angeschlossen wird. - (§ 1 KanalanschlußVO der Landeshauptstadt Innsbruck), (Abweisung)

(, 0098)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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