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Kanalanschluß Innsbruck
• Nach der Kanalanschlußgebührenordnung geht es nicht um die Anschlußpflicht, sondern lediglich darum, ob ein Anwesen an die öffentliche Kanalanlage angeschlossen wird. - (§ 1 KanalanschlußVO der Landeshauptstadt Innsbruck), (Abweisung)
(, 0098)