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Kraftfahrzeugsteuer: Zugmaschinen
• Stehen Zugmaschinen im Betriebsvermögen eines gewerblichen Unternehmens, sind diese nicht von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, wenn die Verwendung dieser Fahrzeuge im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes erfolgt. - (§ 2 Abs. 1 Z 7 KfzStG 1992 i. d. F. vor BGBl. Nr. 629/1994), (Abweisung)
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