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SWK 32, 10. November 1998, Seite 113

GrESt: Eigentumswohnungstausch

Die einmal entstandene Steuerschuld (Grunderwerbsteuer) kann durch nachträgliche Ereignisse -wie z. B. Tausch einer Eigentumswohnung gegen eine andere Eigentumswohnung -nicht wieder beseitigt werden. -(§ 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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