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SWK 32, 10. November 1998, Seite 113

Eingabe: Privatinteresse

Eine Eingabe, die die Privatinteressen des Einschreiters betreffen, ist nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH schon dann anzunehmen, wenn der Einschreiter bei Erfüllung des gestellten Begehrens irgendeinen ideellen oder materiellen Vorteil erreicht hat oder zu erreichen hoffte. - (§ 14 TP 6 Abs. 1 GebG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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