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Getränkesteuer Stmk.
•Stellt die Abgabenbehörde im Zusammenhang mit der Getränkebesteuerung keine Umstände fest, die auf die sachliche Unrichtigkeit des von der Beschwerdeführerin ermittelten Außerortverbrauches schließen lassen, ist eine von der Abgabenbehörde vorgenommene Schätzung rechtswidrig. - (§ 149 Abs. Stmk. 1 LAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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