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Betriebsübergaben durch USt-Novelle wesentlich erschwert
Gesetzgeber ist zur Klarstellung aufgerufen
Mit dem Budgetbegleitgesetz 1998 wurden im Umsatzsteuergesetz in Reaktion auf die für die Finanzverwaltung wenig erfreuliche OGH-Judikatur) zur insolvenzrechtlichen Einstufung des Berichtigungsbetrages gemäß § 12 Abs. 10 UStG bei Liegenschaftsveräußerungen im Zuge von Insolvenzen, vielleicht etwas unüberlegt „Reparaturen") vorgenommen, die zu unerfreulichen Auswirkungen in anderen Bereichen führen können.) Im vorliegenden Artikel soll eine dieser Auswirkungen im Zusammenhang mit der unentgeltlichen Betriebsübergabe eines Einzelunternehmens behandelt werden.
1. Rechtslage bis
Seit gilt die unentgeltliche Betriebsübergabe als USt-pflichtiger Eigenverbrauch.) Bemessungsgrundlage für diesen Eigenverbrauch ist der „Einkaufspreis" der zu übergebenden Aktiva im Zeitpunkt des Eigenverbrauchs.) Dieser wird in der Regel mit dem Wiederbeschaffungspreis bzw. Zeitwert identisch sein.
Bezüglich des beweglichen Sachanlagevermögens und der Vorräte ist die Bestimmung relativ unproblematisch und führt zu keiner Abgabenerhöhung im Bereich der Gebühren und Verkehrsteuern. Bei im Anlagevermögen befindlichen Liegenschaften löst der Eigenverbrauch einen unecht befreiten Umsatz und damit eine Vorsteuerberichtigung für die ...