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bau aktuell 4, Juli 2015, Seite 121

Editorial

Arnold Tautschnig

Das „Bestbieterprinzip“, das nunmehr in der europäischen Vergabegesetzgebung wesentlich stärker verankert wurde als bisher und sich in Kürze auch in Österreich in der BVergG-Novelle 2015 manifestieren wird, ist ein Wunschtraum der Anbieter, seit es Vergabeverfahren gibt. Dass gerade Italien – dem man nachsagt, dass es die europäischen Vergaberegelungen, vorsichtig ausgedrückt, nicht gerade vorrangig umsetzt – dieses Prinzip bei zumindest einem sehr wichtigen Baulos des Brenner Basistunnels vorbildlich angewendet hat, mag erstaunen. Jedoch kommt der Beleg dafür aus sehr berufenem Munde, nämlich dem erst kürzlich wieder bestellten italienischen Vorstand der Brenner Basistunnel SE Raffaele Zurlo. Unser Beiratsmitglied Markus Spiegl hat ein hochinteressantes Interview mit Zurlo geführt, das mehr als lesenswert ist. Das sollten Sie sich nicht entgehen lassen, insbesondere nicht im Lichte der neuesten Vergabegesetznovelle, die bis zum in Begutachtung war. Sie ist ja dort gescheitert ...

Trotz der heißen Sommertage – die das Erscheinen des Hefts ein wenig verzögert haben, wir bitten dafür um Entschuldigung! – haben sich wieder engagierte Fachautoren mit wichtigen bauwirtschaftlich-rechtli...

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