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Körperschaftsteuer - Pensionszusage und verdeckte Gewinnausschüttung
Pensionszusage und verdeckte Gewinnausschüttung (§ 8 Abs. 2 KStG)
Wird dem beherrschenden Gesellschaftergeschäftsführer kurz vor Vollendung des 60. Lebensjahres eine Altersrente ab Vollendung des 65. Lebensjahres zugesagt und S. K 20verpflichtet sich der Gesellschafter drei Jahre später zur Dienstleistung bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres, dann ist der 10jährige Erdienenszeitraum gesichert. Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist aber bei der Änderung nicht anzunehmen (BFH , I R 36/97 in BB 1998, 1877).