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Einkommensteuer - Kosten der Berufsausbildung
Kosten der Berufsausbildung (§ 20 EStG)
Aufwendungen der Eltern für die Berufsausbildung ihrer Kinder gehören grundsätzlich zu den Lebenshaltungskosten; sie sind nicht deshalb Betriebsausgaben, weil sie eine spätere Unternehmensnachfolge vorbereiten sollen (BFH , X R 129/94 in BB 1998, 1827).