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SWK 32, 10. November 1998, Seite 019

Einkommensteuer - Liebhaberei bei einer Körperschaft

Liebhaberei bei einer Körperschaft (§ 2 EStG)

Ein Liegenschafts- und Vermögensverwaltungsunternehmen kann hinsichtlich des Teilbetriebes Ankauf eines Schlosses (das unter Denkmalschutz stehende Schloß Obersiebenbrunn mit einem unter Naturschutz stehenden Schloßpark) zwecks Ausbau von Wohnungen und einem damit verbundenen Reitbetrieb als Liebhaberei eingestuft werden, wenn ab der Anschaffung im Jahr 1982 nur Verluste erzielt wurden und ein Gesamtüberschuß frühestens nach 28 Jahren eintreten kann (/ 0041, 0042).

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