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Eigentumswohnung
• Beim Kauf eines Grundstücksanteiles zur Errichtung einer Eigentumswohnung aufgrund einer fertigen Planung ist die Grunderwerbsteuer und die gerichtliche Eintragungsgebühr vom Erwerbspreis für das Grundstück einschließlich der anteiligen Kosten für die Herstellung des Gebäudes festzusetzen. - (§ 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG), (Abweisung)
(, 96/16/0089)