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SWK 1, 1. Jänner 1998, Seite 001

Die Lohnverrechnung 1998

Kurzfassung der wichtigsten Bestimmungen und Neuerungen für 1998

Dipl.-Kfm. Eduard Müller

Die Lohnverrechnung ist - wie alljährlich - auch 1998 von zahlreichen Änderungen geprägt, die zum Teil aus gesetzlichen Maßnahmen (Arbeits- und Sozialrechtsänderungsgesetz, Abgabenänderungsgesetz), zum Teil aus Änderungen in der Verwaltungspraxis und der Judikatur resultieren. Im folgenden Artikel werden in der Reihenfolge

Lohnsteuer,

Sozialversicherung,

Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB

Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ

Kommunalsteuer,

Lohnpfändung und

Familienbeihilfe

die wichtigsten Bestimmungen aus der Lohnverrechnung mit ausdrücklichen Hinweisen auf die Änderungen 1998 überblicksartig dargestellt.

LOHNSTEUER

Arbeitnehmer im Steuerrecht (§ 47 EStG)

Die Definition des Arbeitnehmers im EStG ist unverändert geblieben: Arbeitnehmer ist gemäß § 47 Abs. 1 EStG eine natürliche Person, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht, wozu auch Bezüge aus einem Dienstverhältnis gehören. Ein Dienstverhältnis liegt vor, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet. Dies ist der Fall, wenn die tätige Person in der Betätigung ihres geschäftlichen Willens unter der Leitung des Arbeitgebers steht oder im geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers dessen Weisungen zu fo...

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