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SWK 1, 1. Jänner 1998, Seite T 4

Bundesbahnen werden kommunalsteuerpflichtig

Befreiungen für den Bereich der Infrastruktur und der gemeinwirtschaftlichen Leistungen

(SWK) - Gleichzeitig mit dem Abgabenänderungsgesetz 1997 wurde im Finanzausschuß ein Initiativantrag für ein Bundesgesetz, mit dem das Energieabgabenvergütungsgesetz und das Kommunalsteuergesetz geändert werden, behandelt und am 12. Dezember ebenfalls vom Plenum des Nationalrates beschlossen. Im Bereich der Kommunalsteuer soll die ÖBB nur für den Bereich der Infrastruktur und der gemeinwirtschaftlichen Leistungen befreit und für den übrigen Teil steuerpflichtig werden; damit wird dem Erkenntnis des und G 44/97 Rechnung getragen, der die gänzliche Befreiung der ÖBB von der Kommunalsteuer als verfassungswidrig angesehen hat. Wir veröffentlichen dazu aus den Erläuterungen:

Die Bemessungsgrundlage soll betriebsstättenbezogen nach § 5 KommStG ermittelt werden. Von der auf jede Gemeinde entfallenden Bemessungsgrundlage sollen 66% von der Kommunalsteuer befreit werden (§ 8 Z 1). Dieser Prozentsatz entspricht dem Anteil der auf Infrastruktur und gemeinwirtschaftliche Leistungen entfallenden Lohnsumme an der gesamten Lohnsumme der ÖBB. Die Festsetzung des befreiten Teiles in Form einer Pauschalierung liegt im Intere...

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