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SWK 3, 20. Jänner 1998, Seite 006

GmbH-Geschäftsführer: Haftung

Der Geschäftsführer einer GmbH haftet persönlich für nichtbezahlte Dienstgeberabgabe, Lohnsummensteuer und Kommunalsteuer, wenn er nicht nachweist, daß ihn an der Nichtbezahlung kein Verschulden trifft - (§ 7 Abs. 1 Wr. AO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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