zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
bau aktuell 5, September 2022, Seite 215

Konsumentenschutz und Bauwerkvertrag

Unter besonderer Berücksichtigung der neueren höchstgerichtlichen Rechtsprechung

Christoph Wiesinger

Im Hinblick auf die gesamte Bauproduktion stellen Verbraucher zwar nur eine kleine Gruppe an Bauherren dar, sie sind aber nichtsdestotrotz keine bloße quantité négligeable. Sieht man vom BTVG ab, das den Bauwerkvertrag als solchen allerdings gar nicht erfasst, gibt es im Hinblick auf den Verbraucherschutz keine speziellen Sonderbestimmungen für die Bauwirtschaft. Der folgende Beitrag stellt die wichtigsten Grundlagen überblicksartig dar und fasst die höchstgerichtliche Judikatur der letzten Jahre aus diesem Bereich zusammen.

1. Grundlagen

Ein zwischen einem Verbraucher und einem Bauunternehmen abgeschlossener Bauwerkvertrag unterliegt den Bestimmungen des ABGB. Gerade in Bezug auf dieses Gesetz ist festzuhalten, dass die Bestimmungen zur Sicherstellung für Konsumenten nicht gelten (§ 1170b Abs 3 ABGB).

Die Anwendung der ÖNORM B 2110 kann auch mit Verbrauchern vereinbart werden, wobei diese in manchen Punkten Sonderbestimmungen für Verbraucherverträge enthält.

Die Rechtsquellen für den Konsumentenschutz bei Bauwerkverträgen sind das KSchG und das FAGG. Das KSchG als Stammgesetz des Verbraucherschutzes (von einer Teilkodifikation kann längst nicht mehr die Rede sein) lässt bestimmte Vereinbarungen in Verträgen, die zulasten...

Daten werden geladen...