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SWK 18, 15. Juni 1998, Seite 062

Familienbeihilfe: Rückzahlung

Eine Rückzahlungsverpflichtung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe wird insbesondere ausgeschlossen, soweit der unrechtmäßige Bezug ausschließlich durch das Finanzamt (als auszahlende Stelle) verursacht worden ist - (§ 26 Abs. 1 FLAG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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