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EuGH: Schiedsrichterleistungen
•Mehrwertsteuer: Leistungen eines Schiedsrichters bei der Internationalen Handelskammer keine Katalogleistungen. - (Art. 9 Abs. 2 lit. e der 6. MWSt-RL)
Urteilstenor des EuGH: „Die Leistungen eines Schiedsrichters fallen nicht unter Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe e dritter Gedankenstrich der Sechsten Richtlinie..."
( Hoffmann - Vorabentscheidungsersuchen des deutschen Finanzgerichts Rheinland-Pfalz, Neustadt an der Weinstraße)
Anmerkung: Der Sachverhalt des Ausgangsverfahrens betraf einen Rechtsstreit zwischen einem deutschen Professor für Bürgerliches Recht an der Universität Trier, der auch als Schiedsrichter bei der Internationalen Handelskammer in Paris tätig war. Nach der Auslegung des EuGH gehören Leistungen eines Schiedrichters in einem Schiedsgerichtsverfahren nicht zu den Leistungen, die hauptsächlich und gewöhnlich im Rahmen der in Art. 9 Abs. 2 lit. e 3. TS der 6. MWSt-RL angeführten Berufe (z. B. Leistungen von Beratern, Ingenieuren, Studienbüros, Anwälten, Buchprüfern) erbracht werden, und sind auch nicht den Leistungen eines der in dieser Bestimmung angeführten Berufe ähnlich. Dementsprechend sind Leistungen von Schiedsrichtern in Schiedsgeric...