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SWK 2, 10. Jänner 1998, Seite 003

Baulandbestätigung: Stempelgebühr

Das Ansuchen an die Gemeinde um Ausstellung einer Bestätigung, daß ein bestimmtes Grundstück als Bauland ausgewiesen ist, zum Zwecke der Vorlage bei der Bezirksgrundverkehrskommission, unterliegt der Stempelgebühr. - (§ 14 TP 6 Abs. 1 GebG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE),
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