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Private Mehrbedarfsrente und Einmalzahlung, Einkommensteuer
•Private Mehrbedarfsrente und Einmalzahlung, Einkommensteuer (§ 29 Z 1 EStG)
In Rentenform zufließende Schadenersatzleistungen im privaten Bereich fallen unter die wiederkehrenden Bezüge des § 29 Z 1 EStG. Gleiches gilt für sog. Mehrbedarfsrenten (Schadenersatzrenten für vermehrte Bedürfnisse). Das BMF vermag sich der gegenteiligen Auffassung des dt. Bundesfinanzhofes im Urteil vom , BStBl. 1995 II, 121, nicht anzuschließen (s. auch Stoll, Rentenbesteuerung4, Rz. 1066). Hingegen unterliegt die Zahlung eines Einmalbetrages oder die Ablöse der Renten gegen Einmalbetrag nicht der Einkommensteuer. (