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Einkommensteuer - Nachträgliche Anschaffungskosten
EINKOMMENSTEUER
Nachträgliche Anschaffungskosten (§ 28 EStG)
Instandsetzungsaufwendungen sind bei einem dem MRG unterliegenden Gebäude nicht als nachträgliche Anschaffungskosten zu aktivieren. Umfangreiche Baumaßnahmen, durch die ein Wohngebäude für eine Anwaltskanzlei nutzbar gemacht wird, sind weder Erhaltungsaufwendungen noch Aufwendungen i. S. d. §§ 3 bis 5 MRG, weil durch diese Maßnahmen weder nützliche Verbesserungen von Wohnungen durchgeführt noch Wohnungen zusammengelegt worden sind, sondern ein Gebäude anderer Marktgängigkeit geschaffen worden ist. Damit hat eine Aktivierung zu erfolgen (/ 0095).