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SWK 2, 10. Jänner 1998, Seite 001

Einkommensteuer - Reparaturkostenvorauszahlung auf unbestimmte Zeit nicht anzuerkennen

EINKOMMENSTEUER

Reparaturkostenvorauszahlung auf unbestimmte Zeit nicht anzuerkennen (§ 19 EStG)

Eine aus 96 Anlegern bestehende Gesellschaft zahlte für die Sanierung eines Gebäudes einen Betrag von 37 Mio. S an eine Grazer Gesellschaft (deren amtsbekannter Geschäftsführer wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von 41/2 Jahren verurteilt wurde). Der VwGH hat die Nichtanerkennung der Vorauszahlung bestätigt, weil der Umfang der Sanierungsarbeiten nicht detailliert dargestellt wurde und weder ein Fertigstellungstermin vereinbart wurde noch konkrete Sanierungspläne vorlagen; daraus konnte geschlossen werden, daß die Sanierung des Gebäudes gar nicht ernsthaft geplant war ().

Anmerkung: Streitanhängig war jener bekannte „Sanierungsfall" eines Gebäudes in der Grazer Innenstadt, bei dem die Anleger die Instandsetzungen im Jahr 1987 (kurzS. 002vor der durch das EStG 1988 normierten Verteilungsverpflichtung auf 10 Jahre) noch sofort abschreiben wollten, mit der Sanierung aber erst kurz vor der geplanten Veräußerung zehn Jahre später begonnen werden sollte. Für die Anleger erwies sich die Vorauszahlung nicht nur steuerlich, sondern auch zivilrechtlich als falscher Weg, weil der Empfänger d...

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