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Einkommensteuer - Kein IFB für Mietrechte
EINKOMMENSTEUER
Kein IFB für Mietrechte (§ 10 EStG)
Auch vor der gesetzlichen Klarstellung können nur Zahlungen für den Abschluß von Mietverträgen als Mietrechte aktiviert werden. Nutzungsentgelte zählen unabhängig vom Zeitpunkt der Entrichtung nicht zu den Anschaffungskosten eines Mietrechtes. Wird durch die Anfang 1991 erfolgte Zahlung eines Einmalbetrages in Form einer abgezinsten Mietzinsvorauszahlung an eine Leasinggesellschaft ein Kündigungsverzicht für 47 Jahre erreicht, dann liegt in diesem Betrag nur eine abgezinste Mietvorauszahlung und kein Mietrecht. Damit steht kein IFB zu ().
Anmerkung: Der VwGH hat damit der in der Vergangenheit beliebten Darstellung von Mietzinsvorauszahlungen für einen längeren Zeitraum als Mietrechte, wie dies noch in den EStR 1984 sowie in den Vermietungsrichtlinien 1989 anerkannt wurde, eine Absage erteilt.