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Einkommensteuer - Grundstücksersteigerung bei Anwalt
EINKOMMENSTEUER
Grundstücksersteigerung bei Anwalt (§ 4 Abs. 1 EStG)
Es gehört nicht zur Berufspflicht des Anwaltes, bei der Versteigerung von Grundstücken eines Klienten mitzubieten, damit der Klient einen möglichst hohen Preis erzielt. Der Erwerb des Grundstückes und dessen Verkauf mit Verlust ist damit nicht dem betrieblichen Bereich zuzurechnen ().