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Die bilanzrechtlichen Vorschriften des BMJ-Entwurfs zum Euro-Begleitgesetz
Wesentliche Erleichterung zur Vorbereitung der Unternehmen auf die Euro-Einführung
*)
Die rechtlichen Grundlagen des Euro wurden und werden bereits weitgehend durch Rechtsvorschriften der EU (Art. 109 EGV und zwei Verordnungen des Rates) geschaffen. Ergänzende Vorschriften des nationalen Rechts anläßlich der Einführung des Euro (zum ) dienen daher vor allem der Klarstellung von Zweifelsfragen, der Einräumung von Wahlrechten während der Übergangsphase ( bis ) und der Rechtsbereinigung. Damit soll die Vorbereitung der Wirtschaft auf den Euro erleichtert werden. Einen diesbezüglich ersten Schritt hat Anfang Dezember 1997 das BMJ gesetzt, indem es ein Bündel von Gesetzesentwürfen zu zivil-, handels-, gesellschafts- und prozeßrechtlichen Begleitmaßnahmen der Euro-Einführung zur Begutachtung ausgesandt hat.) Der folgende Beitrag untersucht die bilanzrechtlichen Vorschriften dieser dem deutschen Vorbild) weitgehend nachgebildeten Entwürfe. Die übrigen Bestimmungen werden nur überblicksmäßig dargestellt.)
1. Bilanzierung in Euro oder Schilling während der Übergangsphase
Nach geltendem Recht ist die Bilanzierung ausschließlich in Schilling erlaubt (vgl. z. B. § 193 Abs. 4 HGB).) § 193 Abs. 4, §...