Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 20, 15. Juli 1998, Seite 100

Wird sich der negative Teilwert durchsetzen?

Weiterentwicklung der GoB - Anpassung an die heutigen Verhältnisse

Dkfm. Dr. Karl Barborka

Der Begriff des negativen Teilwertes wird derzeit vom überwiegenden Teil der Literatur noch abgelehnt. Er hat bislang auch keinen Eingang in die Judikatur und Bilanzierungspraxis gefunden. Dennoch erscheinen die Argumente seiner Befürworter schwer widerlegbar. Sie berufen sich primär auf den Gesetzestext, aber auch auf die geänderten wirtschaftlichen Voraussetzungen sowie die Weiterentwicklung der GoB, anstatt auf deren traditionelle Beibehaltung.

1. Problemstellung und Begriffsdefinition

Zunächst muß so kurz als möglich auf die für diesen Beitrag notwendigen Begriffsdefinitionen eingegangen werden. Der Teilwert ist bekanntlich in § 6 Z 1 EStG 1988 wie folgt definiert: „Teilwert ist der Betrag, den der Erwerber des gesamten Betriebes im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde; dabei ist davon auszugehen, daß der Erwerber den Betrieb fortführt."

Der Teilwertbegriff ist somit geprägt vom Prinzip der Einzelbewertung innerhalb eines gedachten Erwerbsvorganges für den gesamten Betrieb unter der Prämisse der Unternehmensfortführung (going concern). Er entspricht sowohl bei abnutzbaren als auch bei nicht abnutzbaren Gütern des Anlagevermögens gemäß den von Lehre und Rechts...

Daten werden geladen...