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Einkommensteuer - Verzinsung von Forderungen
Verzinsung von Forderungen (§ 4 Abs. 1 EStG)
Ein Einzelunternehmer hat in seinem Betriebsvermögen eine Forderung aus dem Verkauf von Liegenschaften an eine GmbH mit 5,5 Mio. S ausgewiesen. Die GmbH steht zu 25% in seinem Eigentum und zu 75% im Eigentum seiner Gattin. Die Nichtverzinsung der Forderung ist nicht fremdüblich. Daher wurden im Zuge einer Betriebsprüfung fremdübliche Zinsen als Einnahmen angesetzt ().