zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 4, 1. Februar 1998, Seite S 148

Richtigkeits- und Vollständigkeitserklärung - Körperschaftsteuersatz - Mindest-Körperschaftsteuer


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Seite 4 der Körperschaftsteuererklärung



Richtigkeits- und Vollständigkeitserklärung
Die Versicherung, daß alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht worden sind, wird in der Ich-Form verlangt. Das ist bei einer Körperschaft zwar unerwartet, aber richtig, weil im Falle von unrichtigen Angaben im Finanzstrafverfahren nur natürliche Personen zur Verantwortung gezogen werden können. Derjenige, der namens der Körperschaft die Unterschrift leistet, ist in erster Linie für die Richtigkeit und Vollständigkeit finanzstrafrechtlich verantwortlich.
*


Körperschaftsteuersatz
Die Körperschaftsteuer beträgt allgemein 34% des steuerpflichtigen Gewinnes.
Der Körperschaftsteuersatz für ausländische Sparbuch- und Wertpapierzinsen, die inländischen Körperschaften des öffentlichen Rechts und steuerbefreiten Körperschaften zufließen und keiner inländischen Abzugsteuer unterliegen, beträgt 25% (§ 22 Abs. 2 KStG).
*


Mindest-Körperschaftsteuer
Der VfGH hat im Erk. v. die Mindestkörperschaftsteuer zum 2. Mal als verfassungswidrig korrigiert. Die Mindestkörperschaftsteuer beträgt damit für das 1. bis 3. Quartal 1997 jeweils 3.750 S. Erst für das 4. Quartal 1997 beträgt die Mindestkörperschaftsteuer...







Daten werden geladen...