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SWK 4, 1. Februar 1998, Seite S 148
Richtigkeits- und Vollständigkeitserklärung - Körperschaftsteuersatz - Mindest-Körperschaftsteuer
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Seite 4 der Körperschaftsteuererklärung Richtigkeits- und Vollständigkeitserklärung Die Versicherung, daß alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht worden sind, wird in der Ich-Form verlangt. Das ist bei einer Körperschaft zwar unerwartet, aber richtig, weil im Falle von unrichtigen Angaben im Finanzstrafverfahren nur natürliche Personen zur Verantwortung gezogen werden können. Derjenige, der namens der Körperschaft die Unterschrift leistet, ist in erster Linie für die Richtigkeit und Vollständigkeit finanzstrafrechtlich verantwortlich. * Körperschaftsteuersatz Die Körperschaftsteuer beträgt allgemein 34% des steuerpflichtigen Gewinnes. Der Körperschaftsteuersatz für ausländische Sparbuch- und Wertpapierzinsen, die inländischen Körperschaften des öffentlichen Rechts und steuerbefreiten Körperschaften zufließen und keiner inländischen Abzugsteuer unterliegen, beträgt 25% (§ 22 Abs. 2 KStG). * Mindest-Körperschaftsteuer Der VfGH hat im Erk. v. die Mindestkörperschaftsteuer zum 2. Mal als verfassungswidrig korrigiert. Die Mindestkörperschaftsteuer beträgt damit für das 1. bis 3. Quartal 1997 jeweils 3.750 S. Erst für das 4. Quartal 1997 beträgt die Mindestkörperschaftsteuer... |