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Nichtabzugsfähige Repräsentationsaufwendungen (Kennzahl 628)
Nichtabzugsfähige Repräsentationsaufwendungen (Kennzahl 628)
Die Nichtabzugsfähigkeit von Repräsentationsaufwendungen, der Unterschied zwischen Repräsentationsaufwendungen und Werbeaufwand sowie die Halbierung der Bewirtungskosten ist auf Seite S 88 f. besprochen.