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Die Berechnung der Einkommensteuer
S. S 133Die Berechnung der Einkommensteuer
Die EDV-Anlage der Finanzverwaltung berechnet die vorzuschreibende Einkommensteuer. In manchen Fällen ist es für den Laien schwierig bis unmöglich, die Einkommensteuer selbst richtig zu berechnen, insbesondere wenn der „Hälfte-Steuersatz" oder ein Progressionsvorbehalt anzuwenden ist.
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Die Einkommensteuer beträgt | |
für die ersten 50.000 S | 10% |
für die weiteren 100.000 S | 22% |
für die weiteren 150.000 S | 32% |
für die weiteren 400.000 S | 42% |
für alle weiteren Beträge | 50% |
Der Einkommensteuerbescheid
Wann der Steuerbescheid kommt, läßt sich nicht voraussagen. Es kann eine Woche dauern, aber auch ein halbes Jahr oder länger. In der Regel kommen gleichzeitig mit dem Einkommensteuerbescheid auch der Umsatzsteuerbescheid, gegebenenfalls ein Freibetragsbescheid für 1999 und eine „Mitteilung zur Vorlage beim Arbeitgeber 1999". Aus der Buchungsmitteilung ist ersichtlich, ob nach der Belastung der Steuervorschreibungen und nach Gutschrift der Vorauszahlungen per saldo eine Schuld an das Finanzamt oder ein Guthaben beim Finanzamt besteht. Kommt es insgesamt zu einer Nachzahlung, so wird diese etwa einen Monat nach Zustellung des Steuerbescheides fällig. Das Fälligkeitsdatum steht a...