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Investitionsfreibetrag
S. S 125Investitionsfreibetrag
Investitionsfreibeträge sind nur im Falle der Bildung, nicht aber im Falle der Auflösung - auch nicht als negativer Betrag - einzusetzen. Die Beanspruchung eines IFB für 1997 wird nur anerkannt, wenn die IFB-Sondervorauszahlung für 1996 (siehe Seite S 78) entrichtet wurde.