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SWK 4, 1. Februar 1998, Seite S 123

Ausländische, in Österreich zu besteuernde Einkünfte (Kennzahl 395)

Ausländische, in Österreich zu besteuernde Einkünfte (Kennzahl 395)

Grundsätzlich hat ein unbeschränkt Steuerpflichtiger auch seine ausländischen Einkünfte in Österreich zu versteuern. In zahlreichen Doppelbesteuerungsabkommen ist vorgesehen, daß für bestimmte Einkünfte der ausländische Staat das Besteuerungsrecht hat (siehe Anm. 43, Seite S 124). Soweit Österreich das Besteuerungsrecht für ausländische Einkünfte hat, bestimmen manche Doppelbesteuerungsabkommen, daß die im Ausland entrichtete Steuer auf die österreichische Einkommensteuer angerechnet wird (z. B. Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA oder die Anrechnung der deutschen Kapitalertragsteuer auf die österreichische Einkommensteuer).

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