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ÖBA 4, April 2021, Seite 278

Zum Mitverschuldenseinwand bei fehlerhafter Anlageberatung

https://doi.org/10.47782/oeba202104027801

§§ 1292, 1295, 1298, 1304 ABGB

Bei fehlerhafter Anlageberatung kann ein Mitverschulden nach den Umständen des Einzelfalls in Betracht kommen, wenn dem Kunden die Unrichtigkeit der Beratung hätte auffallen müssen. Dies ist etwa zu bejahen, wenn – wie hier – im Wirtschaftsrecht erfahrene Rechtsanwälte in Anbetracht ihrer beruflichen Fachkenntnisse auf eine weitergehende Beratung verzichten und übergebene Unterlagen sowie Risikohinweise nicht lesen.

Aus den Entscheidungsgründen:

Der während des Verfahrens verstorbene Erstkl, für den seine Erbin als Gesamtrechtsnachfolgerin in das Verfahren eingetreten ist, und der Zweitkl zeichneten 2006 über Beratung der Bekl Anteile an der „H Fonds 67“ im Nominale von € 50.000 (Erstkl) bzw € 20.000 (Zweitkl), jeweils zzgl Agio.

Bei der Bekl handelte es sich um die „Hausbank“ der Kl, mit der sie alle privaten Finanztransaktionen und Anlagen abwickelten. Die Zeichnung der Anteile am „H Fonds 67“ kam auf Initiative der Bekl zustande, deren Vertreter die Kl anrief und ihnen als „ganz speziellen Kunden“ die Anlage als besonders empfehlenswert offerierte.

Den Kl war bewusst, dass sie mit diesem Investment e...

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