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SWK 4, 1. Februar 1998, Seite 003
Musterformular K 1 (Seite 3)
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Betrag in Schilling | Nur vom Finanzamt auszufüllen! | ||||
6. | Neben dem Gewinn - Verlust - laut Kennzahl 622 wurden bezogen: Ausländische Einkünfte im Betrag von für die das Besteuerungsrecht auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen einem anderen Staat zusteht. (Bitte auf einer Beilage näher erläutern!) | [678] | |||
7. | Nicht ausgleichsfähige Verluste aus Investitionsfreibeträgen und aus Mitunternehmeranteilen im Sinne des § 26a Abs. 6 KStG | [ 638 ] | 24 | ||
Mit den Einkünften aus einer Einkunftsquelle, bei der in Vorjahren nicht ausgleichsfähige Verluste entstanden sind, sind zu verrechnen | [ 639 ] | ||||
8. | Gemäß § 6b Abs. 4 KStG zu versteuernde Beträge | [ 658] | |||
Sonderausgaben | |||||
Vermögensteuer und Erbschaftssteueräquivalent (bei Kapitalgesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sowie bei Ausgabe von Partizipationskapital) | [ 680] | - | - | ||
Sonstiges: | |||||
1a) | Ausschüttungen sind beschlossen worden am | Datum | 25 | ||
1b) | An Kapitalertragsteuer wurde ein Betrag in Höhe von (in Schilling) | 50.000 | einbehalten bzw. übernommen und an das Finanzamt abgeführt am | Datum | |
Bezeichnung des Finanzamtes an das die Kapitalertragsteuer abgeführt wurde Finanzamt für Körperschaften in Wien | |||||
1c) | Der Betrag von (in Schilling) | ist dem Steuerabzug vom Kapitalertrag nicht unterlegen, weil | |||
O Kapita... |