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SWK 4, 1. Februar 1998, Seite 001

Musterformular E 1 (Seite 3)


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Betrag in S
Anmerkungen des Finanzamtes
Beiträge zu Berufsverbänden und Interessenvertretungen (zB Gewerkschaftsbeitrag), die nicht bereits vom Arbeitgeber abgezogen wurden [14]
[279]
-
2.500
17
Werbungskosten, die Ihr Arbeitgeber nicht berücksichtigen konnte, sowie besondere Werbungskostenpauschbeträge. Eine Eintragung ist nur erforderlich, wenn die Werbungskosten 1800 S übersteigen. In diesem Fall ist der Gesamtbetrag einzusetzen und eine Aufgliederung anzuschließen. [15]
[277]
-
1.800
18
4 b.
Ich habe auch erhalten (die Beilage eines Lohnzettels ist nicht erforderlich)

19
X
vorübergehende Bezüge aus einer gesetzlichen Krankenversicherung (Krankengeld)
O Entschädigungen für Truppen-, Kader- oder Waffenübungen
4 c.
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die nicht lohnsteuerpflichtig sind
(zB Grenzgänger, ausl. Pensionen u.a.) lt. beil...

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