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Barzahlung von Bauleistungen
Die „Fallen“ des Steuerreformpakets bei der Barzahlung von Bauleistungen
Das Steuerreformgesetz 2015/2016, BGBl I 2015/118, brachte ein Verbot der Barzahlung von Entgelten an Bauarbeiter (§ 48 EStG), worüber schon in der letzten Ausgabe berichtet wurde. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber auch die Barzahlung des Werklohns bei Bauleistungen neu geregelt. Im Folgenden sollen die Rechtsgrundlage, ihr Geltungsbereich und die Rechtsfolgen bei ihrer Missachtung vorgestellt werden.
1. Besteht überhaupt ein Barzahlungsverbot?
Das Steuerreformpaket hat bestimmte Barzahlungen (dazu näher gleich unter Punkt 2.1.) zu nichtabzugsfähigen Aufwendungen und Ausgaben (im Sinne des § 20 EStG bzw des § 12 KStG) erklärt. Rechtlich gesehen handelt es sich damit nicht um ein Verbot in dem Sinn, dass ein Zuwiderhandeln mit Strafe bedroht ist, doch wirkt die Anordnung aufgrund der drohenden steuerlichen Folgen (dazu näher unter Punkt 2.2.) faktisch wie ein Verbot, und zwar für denjenigen, der die Zahlung vornimmt. Wenn in weiterer Folge immer wieder von einem „Verbot“ die Rede ist, dient dieses Wort nur der leichteren Lesbarkeit.
2. Steuerrechtliche Bestimmungen
2.1. Umfang des Barzahlungsverbots
„Aufwendungen oder Ausgaben für Entgelte, die für die Erbringung von beauftragten Bauleistungen im Sinne des § 82a...