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SWK 4, 1. Februar 1998, Seite S 150
Soll-Versteuerung oder Ist-Versteuerung - Gesamtbetrag der Bemessungsgrundlagen (Kennzahl 000) - Differenzbesteuerung - Reverse-Charge-System
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Seite 2 der Umsatzsteuererklärung Zu den auf den Seiten 2 und 3 der Umsatzsteuererklärung zu machenden Angaben hat Ihnen das Finanzamt auch „Erläuterungen für das Ausfüllen der Umsatzsteuererklärung für 1997", die wir im folgenden als „Erläuterungen" zitieren, zugesandt. Darin werden zu den auf dem Formular eingerahmten Kennzahlen Hinweise gegeben. Wir haben diese Erläuterungen teilweise eingearbeitet; wo die Erläuterungen sehr umfangreich sind, haben wir im Text auf sie hingewiesen. Soll-Versteuerung oder Ist-Versteuerung Auf die ausführliche Darstellung des Unterschiedes zwischen Soll-Versteuerung (Versteuerung nach vereinbarten Entgelten) und Ist-Versteuerung (Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten) in den „Erläuterungen" wird hingewiesen. Sie haben durch Ankreuzen des betreffenden Kästchens dem Finanzamt bekanntzugeben, ob Sie Soll-Versteuerer oder Ist-Versteuerer sind. Die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Besteuerung) ist vorgeschrieben für alle Unternehmer, die eine freiberufliche Tätigkeit im Sinne des § 22 Z 1 EStG ausüben (z. B. Ziviltechniker, Ärzte, Tierärzte, Dentisten, Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftstreuhänder) sowie für berufsrechtlich zugelassene Ges... |