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Das mindert Ihren steuerpflichtigen Gewinn
Das mindert Ihren steuerpflichtigen Gewinn
Die Betriebsausgaben, das sind die Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlaßt sind, vermindern sowohl beim Bilanzierenden als auch beim Überschußrechner den steuerlichen Gewinn. Bei der Verrechnung besteht nur insofern ein Unterschied, als der Bilanzierende die Betriebsausgaben in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand in dem Jahr, zu dem sie wirtschaftlich gehören, verrechnen muß, wogegen der Überschußrechner die Betriebsausgaben in dem Jahr zu verrechnen hat, in dem er die Ausgaben tätigt. Für alle Betriebsausgaben sollen ordnungsgemäße Belege vorhanden sein. Unter anderem kommen in Betracht:
1. Geringwertige Wirtschaftsgüter (§ 13 EStG)
Voll abzugsfähig sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, wenn sie für das einzelne Anlagegut 5000 S nicht übersteigen, z. B. Handy, Anrufbeantworter. Es kommt nicht auf die Höhe der Fakturensumme an. Wenn z. B. zwei selbständig zu bewertende Anlagegüter zu je 5000 S angeschafft werden und daher die Faktura auf 10.000 S (zuzüglich 2000 S Umsatzsteuer) lautet, so können Sie trotzdem die Anschaffungskosten sofort voll absetzen. Bei der Anschaffung von Computer-Einrichtung können selbständi...