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Wie der Gewinn ermittelt wird
Wie der Gewinn ermittelt wird
Die steuerpflichtigen Einkünfte (Gewinn oder Verlust) bei den Einkunftsarten 1–3 (Land- und Forstwirtschaft, selbständige Arbeit, Gewerbebetrieb) können festgestellt werden durch
Bilanzierung oder
Überschußrechnung oder
Pauschalierung.
Mehr noch als bisher ist die Bilanzierung und die korrekte Gewinnermittlung für 1997 zu einer schwierigen Kunst geworden. Durch das zum „Sparpaket" gehörende Strukturanpassungsgesetz 1996 und die Nachfolgegesetze wurden Sonderbestimmungen geschaffen, die bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinnes anzuwenden sind, jedoch nicht den handelsrechtlichen und bisher üblichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung entsprechen.
S. S 67Bilanzierung
Der Gewinn ist durch Aufstellung einer Bilanz (Jahresabschluß) zu ermitteln, wenn
a) Ihr Unternehmen, aus dem Sie Einkünfte beziehen, ein Gewerbebetrieb ist, der im Firmenbuch eingetragen ist, oder
b) Ihr Unternehmen ein Gewerbebetrieb ist, der nicht im Firmenbuch eingetragen ist, aber nach der Bundesabgabenordnung zur Buchführung verpflichtet ist. Als nicht protokollierter Gewerbetreibender sind Sie zur Buchführung (Bilanzierung) verpflichtet, wenn Sie folgende Buchführungsgrenzen überschritt...