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SWK 14, 15. Mai 1998, Seite 050

Steuerpflichtige Schenkung

Eine steuerpflichtige Schenkung liegt nicht vor, wenn die Söhne ihrer Mutter zum Zwecke der Eintragung ins Grundbuch das Wohnrecht an der im gemeinsamen Eigentum befindlichen Liegenschaft, das die Mutter schon lange besessen hat, in einer Urkunde festlegen - (§ 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: Voller Text der Entscheidungen auf Anforderung gegen Kostenersatz (Postkarte an SWK, Postfach 351, 1211 Wien).
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