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SWK 14, 15. Mai 1998, Seite 380

Nachholverbot trotz handelsrechtlicher Aufstockungsverpflichtung

(A. B.) – Ungeachtet der Vorgangsweise in der Handelsbilanz und somit auch in der Aufstockungsphase gemäß Art. X Abs. 1 RLG ist steuerrechtlich nur eine periodengerechte Dotation der Rückstellung für Jubiläumsgelder zulässig. Die Verpflichtung zur Bildung dieser Rückstellung hat – nach dem Erkenntnis des – schon vor dem Inkrafttreten des RLG bestanden (Erk. des ; die belangte Behörde hatte das Nachholverbot in Übereinstimmung mit dem , AÖFV 198/1994, aus dem Prinzip der periodengerechten Gewinnermittlung abgeleitet).

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