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SWK 9, 20. März 1998, Seite 263

Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen i. S. d. § 4 Abs. 12 und § 15 Abs. 4 EStG

BMF-Erlaß klärt Zweifelsfragen

(BMF) - Mit dem Strukturanpassungsgesetz 1996, BGBl. Nr. 201, wurden unter anderem die steuerlichen Wirkungen einer Einlagenrückzahlung geregelt. Das Bundesministerium für Finanzen gibt im folgenden seine Rechtsansicht zur Auslegung der Bestimmungen des § 4 Abs. 12 und des § 15 Abs. 4 EStG wieder. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch nicht begründet.

1. Einlagen und Einlagenrückzahlungen im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes (§ 8 Abs. 1 KStG)

1.1 Begriff

§ 8 Abs. 1 KStG sieht in Einlagen steuerneutrale Vermögenszuwendungen an Körperschaften, soweit sie von Personen in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter, Mitglieder oder ähnlicher Eigenschaft (im folgenden als Anteilsinhaber bezeichnet) geleistet werden. Diese von der Außenfinanzierung geprägte Grundüberlegung ist auch für den umgekehrten Fall einer Einlagenrückzahlung maßgebend. Einlagenrückzahlungen sind demnach steuerneutrale Zuwendungen aus dem Eigenkapital der Körperschaft außerhalb von steuerlichen Ausschüttungen, die an Personen in ihrer Eigenschaft als Anteilsinhaber erfolgen.

1.2 Abgrenzung gegenüber der Einlagenrückgewähr

Der Begriff der Einlagenrückzahlungen deckt sich nicht mit dem gesellschaftsrechtlichen B...

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