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bau aktuell 5, September 2017, Seite 220

Mischkalkulation und Nullpositionen? Sub-Lohn/Sub-Sonstiges?

Rainer Kurbos

Nicht nur das BVergG 2017 wird Neuigkeiten bringen, auch die Grenzen für spekulative Angebote wurden enger gezogen, besonders Sub-Lohn/Sub-Sonstiges und/oder unplausible Mischkalkulationen führen jetzt zum obligatorischen Ausscheiden des Angebots!

In seinem Erkenntnis vom , W187 2135663-2, zum ASFINAG-Vergabeverfahren „Programm GO Maut 2.0/Mauttechnik“ hatte das BVwG Gelegenheit, die bisherige Preisprüfungs- und Spekulationsjudikatur zusammenzufassen und fortzuentwickeln. Dabei war nur teilweise die Selbstbindung an strikte Kalkulationsvorgaben maßgeblich, teilweise ging es um Grundsätzliches, das auf jede Ausschreibung übertragen werden kann.

Als Spezifikum hatte die ASFINAG ein automatisch rechnendes Kalkulationsformblatt vorgegeben, wodurch auch bei Heranziehung von Subunternehmern die Möglichkeit bestand, Lohkosten entsprechend K3-Blatt aufzuschlüsseln. Mangels Anfechtung bestandsfest geworden, war es für die Preisprüfung heranzuziehen. „Der Bieter muss im Zuge der Angebotsprüfung diese Kosten der Auftraggeberin auf Grundlage der vorgegebenen Aufgliederung plausibel darstellen.“

Zur Mischkalkulation wurde vertieft: Die Verlagerung von Kosten von Leistungspositionen mit variablen...

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