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AR aktuell 1, Februar 2021, Seite 6

Die stiftungsrechtliche Rechtsprechung des OGH im Jahr 2020

Johannes Peter Gruber

Dieser Beitrag gibt einen kompakten Überblick über die zu diversen Rechtsfragen der Privatstiftung ergangenen höchstgerichtlichen Entscheidungen des vergangenen Jahres und fasst diese, thematisch geordnet, in Leitsatzform zusammen.

1. Allgemeines

Unternehmer (I): Eine Privatstiftung ist kein Unternehmer kraft Rechtsform (§ 2 UGB). Sie ist nur dann Unternehmer, wenn sie tatsächlich ein Unternehmen betreibt (§ 1 Abs 1 UGB). Ein Unternehmen ist „jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein“ (§ 1 Abs 2 UGB). Die Privatstiftung kann ein Unternehmen im Rahmen einer nebengewerblichen Tätigkeit betreiben ().

Unternehmer (II): Das Ausüben einer „wirtschaftlichen Tätigkeit“ ist das zentrale Tatbestandselement des Unternehmensbegriffs. Eine wirtschaftliche Tätigkeit liegt vor, wenn „wirtschaftlich werthafte Leistungen“ nach außen auf einem Markt gegen Entgelt angeboten werden. Eine reine „Holding- oder Besitzgesellschaft“ übt in der Regel keine wirtschaftliche Tätigkeit aus ().

2. Gründung der Privatstiftung

2.1. Allgemeines

Entstehung: Die Privatstiftung entsteht mit der Eintragung im Firmenbuch....

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