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SWK 17, 10. Juni 1998, Seite 055

Parkometerabgabe Wien

Bei der Wiener Parkometerabgabe handelt es sich um eine ausschließliche Gemeindeabgabe aufgrund des aus § 8 F-VG abgeleiteten Abgabenerfindungsrechtes der Länder. - (§ 1 Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 1 Parkometergesetz)

Im Rahmen dieses Abgabenerfindungsrechtes kann die Landesgesetzgebung grundsätzlich auf alle Besteuerungsgegenstände greifen, soweit sie damit nicht in Widerspruch zu Bundesgesetzen gerät und soweit der Bund Besteuerungsrechte nicht in Anspruch genommen hat. (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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