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Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 1998
Vorsteuerabzug i. Z. m. steuerpflichtigen Grundstücksumsätzen soll erst für den Voranmeldungszeitraum des steuerpflichtigen Grundstücksumsatzes zustehen
(SWK) - Der Ministerrat hat in der Sitzung vom 5. November das Abgabenänderungsgesetz 1998 beschlossen. Die Regierungsvorlage wurde am 6. November im Nationalrat eingebracht, die Behandlung im Finanzausschuß des Nationalrats ist für den 18. November geplant. Gegenüber dem in SWK-Heft 18/1998, Seite T 85 ff. abgedruckten Begutachtungsentwurf ergeben sich eine Reihe von Änderungen; u. a. ist zwar die Verlängerung der Frist zur Verwendung von in der Vergangenheit steuerfrei gebildeten Mietzinsreserven um ein Jahr enthalten, nicht aber die im Begutachtungsentwurf vorgesehene Prämie bei Miethausinvestitionen. Im Bereich des UStG (Änderungen im UStG waren im Begutachtungsentwurf nicht vorgesehen) wird die steuerliche Behandlung von Goldumsätzen an die neu beschlossenen Richtlinie angepaßt. Weiters soll der Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Grundstücksumsätzen erst für den Voranmeldungszeitraum des steuerpflichtigen Grundstücksumsatzes zustehen.
Wir veröffentlichen im folgenden auszugsweise den Text der Regierungsvorlage samt den mit EB gekennzeichneten Erläuterungen. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
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