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ÖBA 4, April 2021, Seite 225

ESMA verkündet gemeinsamen Aktionsplan mit den nationalen Aufsichtsbehörden zur MiFID II Product Governance

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) verkündete in einer am veröffentlichten Pressemitteilung die Durchführung einer Common Supervisory Action (CSA) zur MiFID II Product Governance. Es handelt sich hierbei um eine EU-weit koordinierte Prüfmaßnahme mit den nationalen Aufsichtsbehörden, um die Konvergenz der Implementierung und Anwendung der Regelungen innerhalb der EU sicherzustellen, den Anlegerschutz zu erhöhen und das Verständnis der nationalen Aufsichtsbehörden für aufsichtsrechtliche Ansätze in Einklang mit den Zielen der ESMA zu verbessern.

Die FMA wird an der CSA 2021 teilnehmen und diese im Rahmen der geplanten Vor-Ort-Prüfmaßnahmen zu Product Governance sowohl bei Banken als auch Wertpapierfirmen im Jahr 2021 durchführen.

Der Prüfschwerpunkt der CSA 2021 wird auf den gesetzlichen Vorgaben zu den Regelungen der MiFID II Product Governance für Konzepteure und Vertreiber gemäß § 30 und 31 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) liegen. Zudem werden die von der ESMA 2017 veröffentlichten Leitlinien zu den Produktüberwachungsanforderungen der MiFID II (ESMA35-43-620) und Q&As zu Anlegerschutz unter MiFID II und MiFIR (ESMA35-43-349) berücksichtigt we...

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