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SWK 28, 1. Oktober 1998, Seite 102

Lohnsteuerabzug: Korrektur

Unterlaufen beim Lohnsteuerabzug während des Jahres hinsichtlich laufender Bezüge Fehler, so hat bei dem durch das Finanzamt durchzuführenden Jahresausgleich die entsprechende Korrektur zu erfolgen. – (§ 72 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE),
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