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ESMA veröffentlicht ein Konsultationspapier für Leitlinien zu bestimmten Aspekten der MiFID-II-Anforderungen an die Angemessenheit und an Execution-only-Aufträge
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) veröffentlichte am einen Leitlinienentwurf zu bestimmten Aspekten der MiFID-II-Anforderungen an die Angemessenheit und an Execution-only-Aufträge.
Inhaltlich basiert der Leitlinienentwurf auf den im Jahr 2018 veröffentlichten Leitlinien zu einigen Aspekten der MiFID-II-Anforderungen an die Eignung (ESMA35-43-1163) sowie auf den im Rahmen der 2019 durchgeführten Common Supervisory Action (CSA) zur MiFID-II-Eignung gewonnenen Erkenntnissen. Im Zuge der CSA 2019 wurde u.a. festgestellt, dass bestimmte Anforderungen an die Eignung und an Executiononly-Aufträge sowohl in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten als auch innerhalb einzelner Mitgliedstaaten unterschiedlich ausgestaltet sind. Die Überarbeitung der Leitlinien zielt daher u.a. auf ein einheitlicheres Anlegerschutzniveau in der EU sowie auf eine Harmonisierung der Umsetzung in den EU-Mitgliedstaaten ab.
Mit dem Leitlinienentwurf werden insbesondere die Anforderungen von Artikel 25 Abs. 3 und 4 MiFID II an beratungsfreie Produkte und Dienstleistungen sowie die Artikel 55 bis 57 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 zur Konkretisierung der Regelungen der MiFID II f...